Standorte  

Standorte

Nerlich & Lesser KG Deggendorf

Großwalding 10
94469 Deggendorf

Tel.: 0991 / 2701-0
Fax: 0991 / 2701-200
E-Mail: deggendorf@nerlich-lesser.de


Nerlich & Lesser KG Regensburg

Vilsecker Straße 4
93057 Regensburg

Tel.: 0941 / 307675-0
Fax: 0941 / 307675-79
E-Mail: regensburg@nerlich-lesser.de 


Nerlich & Lesser KG Pfarrkirchen

Ludwig-Frischhut-Straße 5
84347 Pfarrkirchen

Tel.: 08561 / 9626-0
Fax: 08561 / 9626-99
E-Mail: pfarrkirchen@nerlich-lesser.de 


Nerlich & Lesser KG Seidewinkel

Sandweg 1
02979 Seidewinkel

Tel.: 03571 / 4848-0
Fax: 03571 / 4848-17
E-Mail: seidewinkel@nerlich-lesser.de


Nerlich & Lesser KG Cottbus

Am Gleis 17
03042 Cottbus

Tel.: 0355 / 729910-0
Fax: 0355 / 729910-19
E-Mail: cottbus@nerlich-lesser.de


Nerlich & Lesser KG Torgau

Aueweg 1
04860 Torgau

Tel.: 03421 / 7293-0
Fax: 03421 / 7293-40
E-Mail: torgau@nerlich-lesser.de


Nerlich & Lesser KG Berlin

Verkaufsbüro
Colditzstraße 31
12099 Berlin

Tel.: 030 / 7017398-0
Fax: 030 / 7017398-398
E-Mail: berlin@nerlich-lesser.de

 

Finanzierung | Förderung

Wir geben Ihnen nicht nur Tipps und Tricks für die richtigen Baustoffe. Wir wollen Ihnen auch beim Thema Finanzierung und Förderung Licht ins Dunkle bringen.

Sicher ist sicher: Elementarschadenversicherung

Eine Elementarschadenversicherung schützt vor den finanziellen Folgen durch Hochwasser, Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen. Sie wird optional als Zusatzbaustein zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten oder ist bereits inklusive.

Welche Kosten werden übernommen?

Wohngebäudeversicherung mit Elementarversicherungsschutz

  • Reparaturen im und am Haus sowie an den Nebengebäuden (Garage, Schuppen etc.)
  • Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes
  • bei Bedarf Abriss des Gebäudes
  • Entwurf und Bau eines gleichwertigen Hauses

Hausratversicherung mit Elementarversicherungsschutz

  • Reparatur des gesamten beschädigten Inventars
  • Erstattung des Wiederbeschaffungspreises, wenn der Hausrat völlig zerstört wurde

Wer bekommt den Elementarversicherungsschutz?

Laut GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) sind in Deutschland 99 Prozent aller Gebäude problemlos versicherbar. Die übrigen Hausbesitzer müssen zwar mit Selbstbehalten rechnen oder individuelle bauliche Maßnahmen in Kauf nehmen, aber auch für ihre Gebäude werden oft bezahlbare Lösungen angeboten.

Was muss ich beim Thema Versicherung und Hochwasser beachten?

 

  • Dokumentieren Sie Ihr Eigentum regelmäßig mit Fotos und bewahren Sie Kaufbelege auf. Nur wenn eine detaillierte Übersicht des Inventars vorliegt, das durch Wasser beschädigt oder zerstört wurde, leistet die Hausratsversicherung Schadensersatz.

  • Auch wenn Sie nicht versichert sind, hilft ein Schadensprotokoll mit Fotos oder Video-Aufnahmen beispielsweise beim Beantragen von öffentlichen Hilfsmitteln oder bei der Steuererklärung.

  • Sie haben eine Meldepflicht. Das heißt: Ihr Versicherer muss umgehend über Hochwasserschäden am Haus oder auf dem Grundstück informiert werden, am besten schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein. So können Sie beweisen, dass Sie den Schaden schnellstmöglich gemeldet haben.

  • Achten Sie bei Versicherungsabschluss auf die ausreichende Bemessung der Versicherungssumme und vereinbaren Sie einen Unterversicherungsverzicht. So können Sie Abzüge im Schadensfall vermeiden, unabhängig von der Schadengröße.

  • Überlegen Sie genau: Lohnt sich eine Zusatzversicherung überhaupt? Siegfried Karle, Präsident des Vereins Geld und Verbraucher (GVI), hält eine Hausratversicherung mit Elementarversicherungsschutz zum Beispiel nicht immer für notwendig: „In der Regel sind die Keller betroffen, und da werden kaum Wertgegenstände gelagert.“

  • Übrigens: Wird ein Auto durch Hochwasser beschädigt oder – noch schlimmer – kommt es zum Totalschaden, springt die Teilkaskoversicherung ein. Der Halter trägt nur die vereinbarte Selbstbeteiligung und wird nicht zurückgestuft.

Juni-Hochwasser 2013: Eine Schadensbilanz in Euro

Die Zerstörungswut von Wasser ist enorm, ebenso wie die Kosten nach einer Flutkatastrophe. Das zeigt das Beispiel Juni-Hochwasser 2013. Die Überschwemmungen im Süden und Ostens Deutschlands sowie in den betroffenen Nachbarländern verursachten einen Gesamtschaden von 11,7 Milliarden Euro. Der GDV warnt: „Zu glauben, nur der Hausbesitzer in Flussnähe sei gefährdet, kann ein teurer Trugschluss sein”, so Bernhard Gause, Mitglied der Hauptgeschäftsführung. Mehr als die Hälfte der bundesweiten Juni-Hochwasserschäden entstanden in Gebieten abseits der großen Flüsse. Der durchschnittliche Schaden betrug dort 6.300 Euro – vor allem bedingt durch den lang anhaltenden Regen, Spitzenschäden erreichten sogar 250.000 Euro.