Standorte  

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Nerlich & Lesser KG Deggendorf

Großwalding 10
94469 Deggendorf

Tel.: 0991 / 2701-0
Fax: 0991 / 2701-200
E-Mail: deggendorf@nerlich-lesser.de


Nerlich & Lesser KG Regensburg

Vilsecker Straße 4
93057 Regensburg

Tel.: 0941 / 307675-0
Fax: 0941 / 307675-79
E-Mail: regensburg@nerlich-lesser.de 


Nerlich & Lesser KG Pfarrkirchen

Ludwig-Frischhut-Straße 5
84347 Pfarrkirchen

Tel.: 08561 / 9626-0
Fax: 08561 / 9626-99
E-Mail: pfarrkirchen@nerlich-lesser.de 


Nerlich & Lesser KG Seidewinkel

Sandweg 1
02979 Seidewinkel

Tel.: 03571 / 4848-0
Fax: 03571 / 4848-17
E-Mail: seidewinkel@nerlich-lesser.de


Nerlich & Lesser KG Cottbus

Am Gleis 17
03042 Cottbus

Tel.: 0355 / 729910-0
Fax: 0355 / 729910-19
E-Mail: cottbus@nerlich-lesser.de


Nerlich & Lesser KG Torgau

Aueweg 1
04860 Torgau

Tel.: 03421 / 7293-0
Fax: 03421 / 7293-40
E-Mail: torgau@nerlich-lesser.de


Nerlich & Lesser KG Berlin

Verkaufsbüro
Colditzstraße 31
12099 Berlin

Tel.: 030 / 7017398-0
Fax: 030 / 7017398-398
E-Mail: berlin@nerlich-lesser.de

 

Aktuelle Bau-News

Erstes Finanzgericht hält Grundsteuer für verfassungswidrig

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Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland erhält gerichtliche Unterstützung in seiner Auffassung, dass die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz kritisierte in zwei kürzlich ergangenen Entscheidungen (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) vor allem die Grundstücksbewertung auf Grundlage der Bodenrichtwerte. „Die Bodenrichtwerte sind ein wesentlicher Grund, warum die neue Grundsteuer auf sehr wackligen Füßen steht. Für uns sind die beiden Entscheidungen Motivation, in unseren Musterverfahren die Grundsteuer bis nach Karlsruhe zu tragen“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke in Berlin.

In einem Rechtsgutachten für Haus & Grund und den Bund der Steuerzahler hat Prof. Gregor Kirchhof gerade die Bodenrichtwerte für ungeeignet erachtet, Basis für eine Grundsteuer zu sein. Demnach ist die Steuerbemessung nach diesen durchschnittlichen Lagewerten oft ungenau. Dies gelte vor allem dann, wenn Gutachterausschüsse für ein Gebiet fehlten, wenn die Kaufpreissammlungen nicht ausreichten, wenn ein Bodenrichtwert nicht vorhanden sei und daher Werte vergleichbarer Flächen heranzuziehen seien oder wenn lagebedingte Wertminderungen entstünden. „Die Bodenrichtwerte weisen systematische Bewertungslücken auf. Die neue Grundsteuer darf so nicht erhoben werden“, forderte Warnecke abschließend.