Standorte  

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Nerlich & Lesser KG Deggendorf

Großwalding 10
94469 Deggendorf

Tel.: 0991 / 2701-0
Fax: 0991 / 2701-200
E-Mail: deggendorf@nerlich-lesser.de


Nerlich & Lesser KG Regensburg

Vilsecker Straße 4
93057 Regensburg

Tel.: 0941 / 307675-0
Fax: 0941 / 307675-79
E-Mail: regensburg@nerlich-lesser.de 


Nerlich & Lesser KG Pfarrkirchen

Ludwig-Frischhut-Straße 5
84347 Pfarrkirchen

Tel.: 08561 / 9626-0
Fax: 08561 / 9626-99
E-Mail: pfarrkirchen@nerlich-lesser.de 


Nerlich & Lesser KG Seidewinkel

Sandweg 1
02979 Seidewinkel

Tel.: 03571 / 4848-0
Fax: 03571 / 4848-17
E-Mail: seidewinkel@nerlich-lesser.de


Nerlich & Lesser KG Cottbus

Am Gleis 17
03042 Cottbus

Tel.: 0355 / 729910-0
Fax: 0355 / 729910-19
E-Mail: cottbus@nerlich-lesser.de


Nerlich & Lesser KG Torgau

Aueweg 1
04860 Torgau

Tel.: 03421 / 7293-0
Fax: 03421 / 7293-40
E-Mail: torgau@nerlich-lesser.de


Nerlich & Lesser KG Berlin

Verkaufsbüro
Colditzstraße 31
12099 Berlin

Tel.: 030 / 7017398-0
Fax: 030 / 7017398-398
E-Mail: berlin@nerlich-lesser.de

 

Aktuelle Bau-News

Hochwasserlage in Deutschland: Was tun, wenn das Haus unter Wasser steht

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  • Mein Haus

Ausgiebiger Dauerregen hat in vielen Regionen Deutschlands die Wasserstände der Flüsse bedrohlich ansteigen lassen. Vielerorts herrscht akute Hochwassergefahr, in manchen Gemeinden sind Straßen und Keller schon überschwemmt. Auch wenn es hoffentlich nicht zu größeren Schäden kommt, sollten betroffene Hauseigentümer unverzüglich handeln. 

Das Wichtigste zuerst: Nasse Keller müssen so schnell wie möglich leer gepumpt und trockengelegt werden. Denn je länger das Wasser im Haus steht, umso wahrscheinlicher ist mit Folgeschäden zu rechnen. Besonders gefährdet sind erfahrungsgemäß Gebäude mit wärmegedämmten Kellern, da sich zwischen Bodenplatte und Wärme- beziehungsweise Trittschalldämmung Wasserrückstände ansammeln können. Dann droht ein Schimmelbefall, der in der Regel kostspielige Sanierungsmaßnahmen nach sich zieht.

Betroffene Hauseigentümer sollten im Falle von Gebäudeschäden durch Hochwasserereignisse immer auch einen Blick in ihre Versicherungsunterlagen werfen. Wer zusätzlich zur obligatorischen Gebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen hat, ist in der Regel gegen Schäden durch Überschwemmung versichert, ganz gleich, ob sie durch Starkregen oder überflutete natürliche Gewässer verursacht wurden.

Standen Innenräume unter Wasser, lässt sich nur nach eingehender Prüfung durch einen Sachverständigen feststellen, welche Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen nötig sind.

Wenn eine Sanierung unumgänglich ist, sollten Hauseigentümer bei der Beauftragung von Handwerksbetrieben aufpassen. Erste Adresse für die Ausführung der beschlossenen Arbeiten sind immer ortsansässige Fachfirmen. Reisende Handwerkertrupps, die gerade nach Hochwasserereignissen in den betroffenen Gebieten unterwegs sind und ihre Dienste an der Haustür anbieten, sind nach den Erfahrungen von VPB-Sachverständigen oft nicht hinreichend qualifiziert. Auch mit Blick auf etwaige, erst später auftauchende Gewährleistungsansprüche ist von diesen vermeintlich günstigen und schnellen Angeboten abzuraten.

Der VPB rät den vom Hochwasser betroffenen Hauseigentümern, die entstandenen Schäden am Gebäude unbedingt von unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen. Die VPB-Bauherrenberater begleiten auch die nötigen Sanierungsmaßnahmen vor Ort und beraten Bauherren bei der Planung und Umsetzung individueller Vorkehrungen zum langfristigen Schutz der Immobilie vor Hochwasserschäden.